Auf öffentlicher Straße/Gelände gilt:
Jedes Quad oder ATV kann, unabhängig von Hubraum, Leistung oder Art der Zulassung etc. mit dem Pkw Führerschein/Klasse 3 gefahren werden.
Die Klasse A, A1 (Motorrad) alleine berechtigt nicht zum Fahren eines Quad / ATV.
Die 50ccm Quads können auch ab 16 mit dem Klasse S gefahren werden,
als alternative zum Roller/Klasse M.
Wer sich mit 16 für ein solches Quad entscheidet, darf mit dem zu erwerbenden Führerschein S keine anderen Fahrzeuge wie Mofa oder Roller fahren.
Dafür müsste die Fahrerlaubnis M separat erworben werden!
Natürlich dürfen aber auch jüngere Personen oder Personen ohne Führerschein Quad oder ATV fahren,
dann allerdings nur auf privatem Gelände oder auf dafür vorgesehenen Plätzen,
z.B. speziellen Geländestrecken, Motocross- oder Endurogeländen,
Geländen von Motorsportclubs oder Vereinen.
Dort gelten dann natürlich die jeweiligen Regeln der Betreiber des Geländes.
Für die Kleinen gibt es entweder spezielle Kinderquads oder handliche 50er Quads,
die per Stellschraube in der Geschwindigkeit angepasst werden können.
Manche Kinderquads sind mit Funkfernbedienungen oder Reisleine zum Abstellen des Motors in gefährlichen Situationen ausgestattet.
Was im Einzelfall die bessere Wahl ist, hängt auch von Alter und Größe des Kinds ab.