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Winterreifen Pflicht

In Deutschland bestand tatsächlich eine Winterreifenpflicht für Zweiräder.

Neuregelung Winterreifenpflicht 2017/2018 in Deutschland ( Gesetzesänderung)  

Die Winterreifenpflicht, vor allem bei Motorroller und Motorräder, war schon lange ein Streitthema in Deutschland.
Vor allem weil es zwar für Motorroller tatsächlich seit sehr vielen Jahren Winterreifen gab, aber für die meisten Motorräder nicht.
Winterreifenpflicht für Motorräder?
Eine sogenannte situative Winterreifenpflicht gab es schon länger in Deutschland.
Das heißt das bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winterreifen gefahren werden muss.

Eine Änderung ist seit 01.06.2017 in Kraft.

Motorisierte Einspur Fahrzeuge wurden von der situativen Winterreifenpflicht befreit.
Das heißt Roller, Mofas, und Motorräder können seit dem auch bei Schnee, Schneematsch
oder vereisten Straßen mit ihrer normalen Bereifung fahren und müssen nicht eine Strafe oder den Verlust des Versicherungsschutzes riskieren.

Aber, der Vermerk „besondere zusätzliche erhöhte Sorgfaltspflicht bei winterlichen Verhältnissen“ wurde in die StVO mit aufgenommen.
Das heißt, der Fahrer sollte bei winterlichen Verhältnissen keine Spazierfahrt machen.
Muss vor Fahrt Antritt prüfen, ob die Fahrt auch nötig ist, oder er nicht auch öffentliche Verkehrsmittel nutzen könnte.
Der Mindestabstand (der halben Tachowert in Meter), darf nicht unterschritten werden und es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

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