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Was ist ein e-Bike bzw Pedelec / Elektrofahrrad

E Bike, Elektro Fahrrad, Pedelec ….

Umgangssprachlich wird die Bezeichnung e-Bike wohl am meisten benutzt wenn man von einem Elektro Fahrrad mit Antrieb spricht.

Der Begriff e-Bike wird inzwischen zumindest im alltäglichen Wortschatz Gebrauch für quasi jede Art von Elektrofahrrad benutzt.

Den Namen „Pedelec“ kennt kaum jemand.

Dabei gehört der größte Anteil an Fahrzeugen bzw Elektrofahrräder bei uns in Deutschland zu dieser Fahrzeug Klasse.

Es gibt auch rechtliche Unterschiede bei Elektrofahrrädern.

Die von uns angebotenen Elektrofahrräder fallen korrekterweise in die Kategorie Pedelec.

Was versteht man unter einem ist Pedelec?
Äußerlich ist dieses muskel-elektrische Hybridrad kaum
von üblichen Fahrrädern zu unterscheiden und ist in Deutschland
führerschein-, versicherungs- und helmfrei zu fahren.

Ein Pedelec (Pedal Electric Cycle) ist eigentlich vom Typ das meist genutzte unter den Elektrofahrrädern.

Die eigene Muskelkraft beim Treten der Pedalen wird durch einen je nach Modell
in die Radnabe oder Rahmen versteckten Elektromotor unterstützt.

Erst wenn in die Pedalen getreten wird, schaltet sich der akkubetriebene Elektromotor zu
und unterstützt die Muskelkraft.

Der Motor beim Elektrofahrrad des Typ Pedelec unterstützt die Trittbewegung des Fahrers in unterschiedlichen Stufen. 
Diese lassen sich an der Steuereinheit am Lenker bequem einstellen lassen.

Ohne Trittbewegung keine Motorleistung!

Das ist purer Fahrradspaß ohne jeglichen Ermüdungseffekt.
Auf Wunsch kann der Motor natürlich ausgeschaltet bleiben und man hat ein normales Fahrrad.

Der e-Bike Antrieb des Pedelec arbeitet bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h und darf von der Leistung her maximal 250 Watt haben.

Geschwindigkeiten darüber hinaus müssten durch Muskelkraft erreicht werden, der Motor schaltet sich ab.

Rechtlich gesehen gehören Pedelecs zur Familie der “normalen” Fahrrädern.

Das bedeutet, es wird keine zusätzliche Versicherung benötigt.

Kindersitze dürfen montiert, Anhänger angehängt und Radwege benutzt werden.

Auch wenn keine Helmpflicht besteht, empfiehlt es sich zur eigenen Sicherheit.

Info Pedelec in Kurzform: 
Was ist rechtlich erlaubt bzw verboten?

  • Rechtliche Typ Einordnung: Fahrrad
  • Führerschein: nein
  • Unterstützung: nur beim treten
  • Motorunterstützung: 25 km/h
  • Motorleistung bis: 250 Watt
  • Radwege: sind erlaubt
  • Allgemeine Betriebserlaubnis: nein
  • Versicherungskennzeichen: nein
  • Helmpflicht: nein
  • Führerschein benötigt: nein
  • Mindestalter: ohne Einschränkung
  • Kindersitz/Fahrradanhänger: sind erlaubt
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