Auto Center Brenner GmbH - Ihr Motorrad, Scooter, ATV, Buggy und Quad Fachhändler im Weinsberger Tal / Landkreis Heilbronn

Drosselung von 50er Roller und Motorräder

Offen oder gedrosselt?

Laut aktueller Führerscheinregelung dürfen Inhaber der Führerscheinklasse A2 nur Krafträder mit maximal 35kW/48PS und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von maximal 0,2kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70kW/95PS abgeleitet sind fahren.

Gerne führen wir die Drosselung und Eintragung an Deinem Fahrzeug durch.


Du darfst nur ein auf 25kmh gedrosselten Roller fahren?

Wir haben auch eine Auswahl 50er Roller die wir im Bedarfsfall auf 25 km/h drosseln können.

Du hast schon einen Roller?
Gerne prüfen wir ob dein Modell drosselbar bzw. eine Drossel verfügbar ist.

Nach dem Einbau in unserer Werkstatt nimmt ein TÜV Prüfer vom TÜV Südwest diese bei uns im Haus ab.




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